HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

29. Humankapital als Bilanz

VollbildPassiva: Prozesse

Es geht um die Schuld und Verpflichtung zu verantwortlichem Umgang mit Menschen und Sachen. Vereinfacht gesprochen, um Entscheiden, Handeln und Verhalten nach bestem Wissen und Gewissen.

Prozesse

Die Verpflichtungen bestehen häufig als:

  1. Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln, Spielregeln,
  2. Verpflichtung zur Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Verträgen und Vereinbarungen,
  3. Verpflichtungen zur Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ressourcenschonung,
  4. Verpflichtung zur Beachtung der Grenzen der eigenen Sachkunde und Fachkompetenz,
  5. Verpflichtung zu lernen, zu üben, sich zu qualifizieren,
  6. Verpflichtung, sich führen, leiten und anleiten zu lassen,
  7. Verpflichtung zur Vorbereitung auf den stetigen Wandel,
  8. Verpflichtung zum Verstehen und zur Verständigung sowie Abstimmung auf die Anderen und mit den Anderen,
  9. Verpflichtung zur Koordination,
  10. Verpflichtung zur Gemeinsamkeit, zum Gemeinnutz vor dem Eigennutz.

Es kann sich um Verpflichtungen handeln, die sich ergeben:

  1. aus dem Geschlecht,
  2. aus der Herkunft,
  3. aus dem Status,
  4. aus der Rolle, Funktion und Verantwortung,
  5. aus den Beziehungen,
  6. aus den Verantwortungen,
  7. aus den Verträgen und Vereinbarungen,
  8. aus den ungeschriebenen Gesetzen,
  9. aus der Weltanschauung, dem Rechtsgebiet,
  10. aus Ethik und Moral.

Wer nicht selbst bereit oder in der Lage ist, die Verpflichtungen zu erfüllen, ist in der Regel zumindest verpflichtet, rechtzeitig geeignete Dritte mit der Wahrnehmung der Pflichten zu beauftragen oder ihnen das Feld zu überlassen. Die Entschädigung der Dritten ist meistens Sache des Verpflichteten.

Verletzungen der Verpflichtungen führen zumindest im Wirtschaftsleben zu Haftungen und zur Verpflichtung zum Schadenersatz. Wer sich als inkompetent erweist, verliert in der Regel sein Amt, vielfach auch sein Ansehen.