29. Humankapital als Bilanz
Aktiva: Rechte
Es geht um den Rahmen, der leitet und die Grenzen markiert, bis
zu welchen gegangen werden kann und welche auch einzuhalten sind.
Hier geht es um Rechte, die personengebunden sind. (Bei
Organisationen: Die Recht sind per se an die Organisation gebunden.)
Für das Humankapital sind insbesondere folgende Merkmale von
Bedeutung:
- Die Rechte bestehen ohne jegliche Verpflichtungen zu
Gegenleistungen.
- Der Berechtigte kann von anderen Leistungen, Duldungen oder
Unterlassungen verlangen, um das Recht ausüben (nutzen) zu
können.
- Das Recht ist an die Existenz des Berechtigten gebunden: Es
kann nicht veräußert werden. (Rechte, die gehandelt werden
können, sind "normale" Vermögensgegenstände).
Bei den Rechten handelt es sich vielfach um:
- Vorrechte,
- Gewohnheitsrechte,
- Rechte, die mit dem gesellschaftlichen oder hierarchischen
Status verbunden sind,
- Privilegien,
- "Geheimwissen",
- Erstlingsrechte,
- Macht des Faktischen: Es wurden Fakten geschaffen, die nicht
mehr korrigiert werden,
- Nutzungsrechte,
- Rechte auf Versorgung und Unterstützung,
- Rechte auf Straffreiheit,
- Erlaubnisse,
- Ausnahmeregelungen von Verboten.
Sind die Rechte gesetzlich oder vertraglich abgesichert, ist der
eigene Aufwand, um die Rechte durchzusetzen, in der Regel geringer
als bei sonstigen Rechten.
Es ist nicht notwendig, dass das Recht aus ausgeübt wird. Ebenso
wenig ist es erforderlich, dass das Recht für den Berechtigten
wichtig oder von Belang ist.