HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

29. Humankapital als Bilanz

VollbildPassiva: Pflichten

Es geht um die Pflichten per se, die sich aus der Existenz, dem Leben, dem Überleben in der Welt und dem Zusammenleben ergeben.

Macht

Die generellen Pflichten umfassen:

  1. die Pflicht zum Selbstschutz,
  2. die Pflicht zur Selbsterhaltung,
  3. die Pflicht zur Selbstversorgung,
  4. die Pflicht zur Selbstverteidigung,
  5. die Pflicht zur Abwehr von Risiken und Gefahren für Leib und Leben (Existenz),
  6. die Pflicht zur Beschaffung und Erhaltung der Ressourcen zum Leben und Überleben,
  7. die Pflicht zur Achtung der Natur, der Welt und der Geschöpfe,
  8. die Pflicht zur Erhaltung,
  9. die Pflicht zur Entwicklung,

Weitere Pflichten betreffen Pflichten zum Einsatz des Humankapitals, wie:

  1. die Pflicht zur Hilfeleistung in Not,
  2. die Pflicht zur Entdeckung, Annahme und Entwicklung der Talente,
  3. die Pflicht zur Gemeinschaft,
  4. die Pflicht, sich einzubringen,
  5. die Pflicht zur Erhaltung der Gesundheit,
  6. die Pflicht zur Bewältigung des Alltags,
  7. die Pflicht zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben,
  8. die Pflicht zur Einhaltung von Versprechen, Verträgen und Vereinbarungen,
  9. die Pflicht zur Wiedergutmachung von zugefügten Schäden,
  10. die Pflicht zur Wahrung von Geheimnissen,
  11. die Pflicht zur Beachtung und Einhaltung von Gesetzen und Regeln,
  12. die Pflicht zur Ruhe und Erholung, Regenerierung,
  13. die Pflicht zur Fürsorge,
  14. die Pflicht zum Schutz von sich und anderen,
  15. die Pflicht zum schonenden Umgang mit Ressourcen,
  16. die Pflicht zur Bescheidenheit.

Die Pflichten können sich aus ergeben aus

  1. einer Selbstverpflichtung,
  2. Verträgen und Vereinbarungen,
  3. Abhängigkeiten,
  4. Gemeinsamkeiten,
  5. Rollen, Funktionen und Verantwortungen,
  6. der Hierarchie,
  7. Gewohnheiten, Routinen,
  8. dem Zusammenleben,
  9. Erfahrungen,
  10. der Situation heraus.

Üblicherweise wird erwartet, dass die Verpflichteten sich selbst in die Lage versetzen, ihren Pflichten auch nachkommen zu können. Pflichten bestehen meistens in wiederkehrenden zu leistenden Diensten für sich oder andere. Es wird erwartet, mitunter für selbstverständlich gehalten.

Wer nicht (mehr) in der Lage ist, die Pflichten zu erfüllen, ist häufig verpflichtet, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass die Pflichten anderweitig erfüllt werden.

Dienen ist selten laut. Wer viel Geschrei um seine Pflichten und die Art und Weise macht, wie sie erfüllt werden, macht sich häufig nur einfach wichtig.

Meistens ist für die Pflichterfüllung keine unmittelbare Anerkennung durch Dritte vorgesehen, weshalb es üblich ist, besonders treue und nachhaltige Pflichterfüllungen von Zeit zu Zeit "öffentlich" zu loben.