HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

29. Humankapital als Bilanz

VollbildPassiva: Tradition

Es geht um die Verpflichtungen

  1. aus der Tradition,
  2. in der Tradition,
  3. für die Tradition.

Sie bilden den Maßstab für das Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten sowie die Messgrößen für die Beurteilungen von Erfolg und Misserfolg.

Tradition

Die Traditionen prägen:

  1. die Erwartungen an sich und andere,
  2. die Grenzen und Begrenzungen des Üblichen, Allgemeinen, Selbstverständlichen,
  3. die Gewohnheiten,
  4. die Routinen,
  5. die aktuellen und künftigen Schwerpunkte,
  6. die Normen und Standards,
  7. die Bewertungen,
  8. die Beurteilungen,
  9. die Moral, Ethik,
  10. die Vorstellungen von Recht und Unrecht,
  11. die Vorstellungen von Kompetenz,
  12. die Art und Weise der Rechenschaftspflicht,
  13. die Vorurteile,
  14. das bevorzugte Wissen,
  15. die Probleme,
  16. die Lösungen,
  17. die Erlaubnisse,
  18. die Verbote,
  19. die Verfahren, Methoden,
  20. die Lehren.

Der Tradition geschuldet sind meistens:

  1. die Pflicht, sich die Traditionen zu erschließen, sich einweisen, lehren und belehren zu lassen.
  2. die Pflicht, die in der Tradition angelegte Ordnung sowie die Strukturen und Prozesse zu erlernen und zu beherrschen.
  3. die Pflicht, sich der Erhaltung der Tradition zu verpflichten,
  4. die Pflicht, die Traditionen auf die bereits eingetretenen Veränderungen anzupassen,
  5. die Pflicht, die Traditionen auf die zu erwartenden Veränderungen vorzubereiten.

Die Schuld aus den Traditionen zeigt sich häufig als:

  1. Notwendige Anpassungen,
  2. Unterordnungen,
  3. Beachtung von Tabus,
  4. Wahrung der Geheimnisse um Heiligtümer,
  5. Pflicht zur Pflege der Tradition,
  6. Pflicht zur Weitergabe der Tradition,
  7. Pflicht zur gemeinsamen Entwicklung von Tradition,
  8. Pflicht zur Auseinandersetzung mit anderen Traditionen,
  9. Pflicht zum Schutz der Erhaltung der Traditionen,
  10. Pflicht zur Durchsetzung von eigenen Traditionen.

Die Traditionen geben Grenzen und Begrenzungen vor, aus welchen mehr oder weniger hohe Ansprüche erwachsen, die per se bestehen und deshalb per se zu erfüllen sind. Andererseits bedeuten die Grenzen und Begrenzungen der Tradition auch Markierungen, die nicht ohne Weiteres überschritten werden dürfen und können.

Wer Traditionen verletzt, gilt schnell als Nestbeschmutzer. Gemeinschaften achten deshalb durch Gesetzen sowie die ungeschriebenen Gesetze und Regeln, dass die Traditionen innerhalb der Gemeinschaft von allen beachtet werden. Störer und Querulanten werden rasch identifiziert und "klein gehalten" oder sie erhalten eine (kontrollierte) "Bühne".