41. Vermögensstrategie, Vermögensentwicklung
Langfristige Vermögensstrategie
Es geht um die Art und Weise, wie die Betroffenen und Beteiligten
am Vermögen selbst Teil der langfristigen Strategie sind und
gleichzeitig die langfristige Vermögensstrategie gestalten.
Es geht um die Art und Weise,
- wie sich das Vermögen als Teil des Gesamtvermögens ("der
Welt") versteht,
- sich dauerhaft als relativ und dynamisch abgegrenzter Teil
des Gesamtvermögens ("der Welt") legitimiert, erhält und
bewahrt,
- sich im Rahmen des Gesamtvermögens ("der Welt") entwickelt,
- zum Gesamtvermögen ("der Welt") beiträgt,
- wie die Anforderungen sich an die mittelfristige Strategie
festgelegt werden,
- wie die Anforderungen sich an die kurzfristige Strategie
festgelegt werden,
- wie die Entscheidungskriterien für das HIER UND JETZT
abgeleitet werden,
- die das Schicksal des Vermögens beeinflusst werden soll
(kann, muss, darf),
- wie das Finale des Vermögens angestrebt wird,
- wie das Finale des Vermögens gestaltet wird.
Die langfristige Strategie ist immer eine konservative. Sie
enthält über Annahmen über "bleibende" Werte und Parameter, die
selbst dann konstant bleiben würden, wenn bereits die Vermutung
besteht, dass es nicht so werden wird können. Die
Entscheidungshoheit über die langfristige Vermögensstrategie wird
deshalb möglichst nur solchen Personen übertragen, welche
- erkennen lassen, dass sie für die ursprünglichen Werte
stehen,
- die ursprünglichen Werte selbstverständlich leben,
- bereit und in der Lage sind, sich für die ursprünglichen
Werte einzusetzen und sie durchzusetzen,
- die ursprünglichen Werte auf die bereits eingetretenen
Veränderungen anzupassen,
- die ursprünglichen Werte in die laufenden, angestrebten und
voraussichtlich unvermeidlichen Änderungen und Veränderungen
einzubringen,
- erwarten lassen, dass sie die in temporären Aufgeregtheiten
vorgenommenen Veränderungen wieder aufheben,
- ihre eigenen Interessen so mit der langfristigen
Vermögensstrategie zu verbinden vermögen, dass die die
langfristige Vermögensstrategie unterstützen,
- reif für eine langfristige Vermögensstrategie und die dazu
notwendigen Entscheidungen sind,
- bereit sind, die Verantwortung für die langfristige
Vermögensstrategie zu übernehmen,
- die Verfügungsmacht über das Vermögen zurückgeben oder
aufgeben, wenn sie nicht mehr bereit oder in der Lage sein
(können), sich für das Vermögen und die langfristige
Vermögensstrategie einzusetzen.
In Organisationen wird die Verantwortung für die langfristige
Vermögensstrategie üblicherweise einer Personenmehrheit übertragen.
Die langfristige Strategie in Organisationen beschränkt sich auf
den Ereignishorizont der Organisation: Alles, was jenseits dieses
Horizontes liegt oder nicht darin berücksichtigt wurde, liegt auch
"jenseits der Verantwortung" der Personen, welche in und für die
Organisation stehen, entscheiden, handeln und sich verhalten.
Bei der langfristigen Vermögensstrategie geht es häufig um:
- die Sicherung der Existenz,
- die Sicherung der Überlebensfähigkeit,
- die Sicherung der verantwortlichen Verwaltung und
Bewirtschaftung,
- die Substanzerhaltung,
- die Sicherung der Pflege und Wartung,
- die Sicherung der Nachfolge, Rechtsnachfolge,
- die Sicherung der Kontinuität,
- die Sicherung der Integration von Neuerungen,
- die Sicherung der Abwehr von Störungen, Schäden,
Schädigungen, Verlusten, Zerstörungen oder Verfall,
- die Sicherung der Eigenheiten und Einzigartigkeiten.
Es werden häufig in den Mittelpunkt gestellt:
- die Zweckbestimmungen,
- die Funktionen,
- die Verortungen,
- die Ressourcen,
- die Nutznießungen,
- die Lasten und Belastungen,
- die Rechte und Berechtigungen,
- die Grenzen und Begrenzungen,
- die Verantwortungen,
- die Art und Weise der Auflösung.
In der Regel sieht die langfristige Strategie immer den
Fortbestand des Vermögens vor. Das kann auch dadurch geschehen, dass
das Vermögen mit anderen Vermögen verbunden oder verschmolzen wird
oder dass andere Vermögen in das eigene aufgenommen werden.