41. Vermögensstrategie, Vermögensentwicklung
Mittelfristige Vermögensstrategie
Mittelfristige Strategie des Kapitals
Es geht um Wiedererlangung der Entscheidungshoheit über das
angelegte Kapital nach einer noch für überschaubar gehaltenen Zeit.
Es geht häufig um:
- für die Eigner oder Gläubiger wieder " ihre "Herrschaft über
das Kapital" wieder erlebbar machen.
- eine generelle Neubewertung der Rahmenbedingungen für die
(weitere) Überlassung des Kapitals.
- die Trennung von "unrentablen" Anlagen (aktiven
Vermögenswerten).
- "Umschichtungen" von Vermögenswerten in solche, die einen
(nominellen) Werterhalt oder eine (nominelle) Werterhöhung
erwarten lassen.
- Abwicklungen von Vermögenswerten, die keinen weiteren
(nominellen) Ertrag mehr versprechen, der über die
Unterhaltungskosten und Erhaltungskosten hinausgeht.
- Neuverteilungen der Anteile der Kapitaleigner und Gläubiger.
- Ersetzungen von Vermögenswerten.
- Ersetzungen von Kapitaleignern oder Gläubigern.
- Erhöhungen des Anteils an Eigenkapital.
- Entschuldungen des Vermögens, auch durch Vergleiche, Konkurs
oder Bankrott.
Die mittelfristigen Zielsetzungen der mittelfristigen Strategie
sind manchmal nicht gesellschaftsfähig. Im Zusammenhang mit der
mittelfristigen Strategie des Kapitals sind häufig in der
Außendarstellung auszumachen:
- Lug und Betrug,
- Täuschungen, auch Selbsttäuschungen,
- Versprechungen von "besseren Zeiten",
- "Erholungszyklen",
- "Überwindung von Durststrecken",
- "Entwicklungstendenzen, auf die sich eingestellt werden
muss".
- Prognosen und Gutachten aller Art sowie Verweise auf
Studien, die Entscheidungen begünstigen, begründen oder
(gegebenenfalls im Nachhinein) rechtfertigen, die von den
entscheidenden Personen bevorzugt werden,
- Verweise "auf später", um anerkannte Mehrleistungen nicht
sofort vergüten zu müssen,
- Versprechen von "späteren" Nutznießungen, wenn dafür im
Moment, generell oder für eine bestimmte Zeit auf bestimmte
Ansprüche verzichtet wird.
- Verweise auf "höhere Gewalt", "Werte" oder anderes nicht
Angreifbares, um Entscheidungen gegen (berechtigten) Widerstand
durchzudrücken.
Sind die mittelfristigen Zielsetzungen und die hierfür gewählte
mittelfristige Strategie vorzeigbar, wird häufig kommuniziert, es
gehe:
- um die Erschließung "neuer Märkte",
- um Nachhaltigkeit,
- um Erhaltung oder Erreichung einer "Spitzenposition",
- um die Erhaltung oder Wiedererlangung der Ertragskraft,
- um die Fürsorge für Betroffene und Beteiligte, bevorzugt
werden Mitarbeitende,
- um die "Standortsicherung",
- um die "Hebung von ungenutzten Ressourcen",
- um den Umweltschutz,
- um Modernisierungen,
- um "alte Zöpfe abschneiden", als "modern" dastehen wollen.
Obwohl üblicherweise der mittelfristige Zeithorizont den Zeitraum
von vier bis zehn Jahren ab Jetzt meint, richtet sich die
tatsächliche mittelfristige Strategie von Organisationen häufig nur
bis zum Ende der Vertragslaufzeit der Personen, die für die
Organisationen entscheiden und handeln und sie deshalb vertreten. In
dem verbleibenden Zeitraum (ab jetzt) werden in der Regel zuerst
durch die "mittelfristige Strategie" die persönlichen Belange
gesichert.