Solche Verpflichtungen des Eigentums bestehen z.B.
Eigentum ist eine Gestalt und eine Funktion der Zeit. Dem Eigentümer erwächst die Pflicht, diese Zeit nicht nur im eigennützigen Sinne zu nutzen, sondern das Eigentum im Sinne der Zeit vor ihm und der Zeit nach ihm zu verwenden, zu pflegen und zu erhalten. Aus dieser Pflicht resultiert die Verantwortung für das Eigentum, besser: für die Art und Weise des Umgangs mit dem Eigentum.
Die Macht und Gewalt über das Eigentum ermöglicht auch die Ausbeutung, Zerstörung und Vernichtung. Als Verpflichtung gegenüber dem (noch-)Nicht-Existierenden ein bestmöglicher Ersatz für das Ausgelöschte bestehen.
Eigentum bezieht sich immer auf etwas zeitlich, örtlich und auf sonstige Art und Weise partiell Abgegrenztes. Die Verpflichtung des Eigentums besteht generell deshalb immer gegenüber allem, was außerhalb des mit dem Eigentum verbundenen Macht- und Einflussbereiches liegt. (Religiöse Menschen werden hier an die "Erbsünde" im Sinne von Erbschuld, die alleine sich aus dem Leben bzw. der Existenz als Mensch verbunden ist, erinnert.)
04 Verpflichtungen aus dem Eigentum