04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
26. Verpflichtungen des Nießbrauchs.
Die Verpflichtungen des Nießbrauchs umfassen z.B.
- die Pflicht zur Nutznießung, zum Gebrauch, zur Ernte.
- die Pflicht zum Umgang mit dem Genutzten in einer Art und
Weise, dass das Wesen erhalten bleibt.
- die Pflicht zum Unterhalt und zur Erhaltung des Genutzten.
- die Pflicht zur Herausgabe des Überschusses.
- die Pflicht zur Beendigung der Nutznießung auf Verlangen des
Eigentümers.
Die Rechte zum Nießbrauch enthalten z.B.
- das Recht den Nutzen auf die eigene Art und Weise und nach
bestem Wissen und Gewissen.
- das Recht auf Ausschluss oder Beteiligung weiterer
Nutznießenden; die Teilung der Nutznießung.
- das Recht auf Verzicht auf Nutzungen.
- das Recht auf Abgrenzung meines Eigentums.
- das Recht auf Ermöglichung der Nutznießungen.