04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
13. Verpflichtungen Aller gegenüber aller Eigentum.
Die Verpflichtungen gegenüber dem Eigentum von Allen umfassen für
Alle z.B.
- die Pflicht zur Selbstbegrenzung,
- die Pflicht zu einem Verhalten, das das Eigentum aller
schont,
- die Pflicht zu individuellen Beiträgen für das Eigentum
aller.
Die Rechte aus dem Eigentum Aller enthalten für Alle z.B.
- das Recht auf eigenen Raum bzw. Freiraum,
- das Recht zur Verortung bzw. Verankerung im Eigentum Aller.
- das Recht auf die Beteiligung an den Früchten aus dem
Eigentum Aller.
- das Recht auf Verzicht auf das Eigentum Aller.