04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
14. Verpflichtungen gegenüber dem gemeinsamen Eigentum.
Die Verpflichtungen gegenüber dem gemeinsamen Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zur Erstellung und Vereinbarung von gemeinsamen
Regeln und Spielregeln für den Umgang mit unserem Eigentum.
- die Pflicht zur Einhaltung der Regeln und Spielregeln.
- die Pflicht zur Änderung und Veränderung der Spielregeln bei
wesentlichen Veränderungen.
- die Pflicht zu Beiträgen zur Pflege und Erhaltung des
gemeinsamen Eigentums.
- die Pflicht zur Wahrung der Interessen der anderen
Eigentümer.
- die Pflicht zur Konfrontation von schädigendem oder
störenden Verhalten oder Umgangs mit dem gemeinsamen Eigentum.
- die Pflicht zur Erfüllung der Pflichten gegenüber Dritte für
das Gesamteigentum, gegebenenfalls persönliche Haftung hierfür.
Die Rechte aus dem gemeinsamen Eigentum enthalten z.B.
- das Recht auf Zugang und Nutzung des gemeinsamen Eigentums.
- das Recht auf Ausgleich eigener Vorleistungen oder
Mehrleistungen für das gemeinsame Eigentum.
- das Recht auf Trennung, Ausschluss oder Ersetzung von
Eigentümern, die sich des gemeinsamen Eigentums nicht als würdig
erweisen.