04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
27. Verpflichtungen des gemeinsamen Eigentums.
Die Verpflichtungen des gemeinsamen Eigentums umfassen z.B.
- die Pflicht zur Gemeinsamkeit nach Außen: einheitliches,
geschlossenes Erscheinungsbild, "Reden mit einer Zunge".
- die Pflicht zur eindeutigen und verbindlichen
Ansprechbarkeit durch Dritte: eindeutige Adresse, klare
Verantwortung, klare Vertretungsregelungen.
- die Pflicht zur Einhaltung von gemeinsamen Regelungen und
Vereinbarungen untereinander.
- die Pflicht zur Treue gegenüber den anderen Eigentümern.
- die Pflicht zur Loyalität gegenüber den anderen Eigentümern.
Die Rechte des gemeinsamen Eigentums enthalten z.B.
- das Recht auf die Beachtung und Wahrnehmung der eigenen
Interessen durch die anderen Eigentümer.
- das Recht auf die anteiligen Früchte.
- das Recht auf die Mitwirkung der anderen Eigentümer zur
Pflege und zum Erhalt des gemeinsamen Eigentums.
- das Recht auf Aufgabe der Beteiligung.
- das Recht auf Verzicht auf das Miteigentum.