04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
28. Verpflichtungen des begrenzten Eigentums.
Die Verpflichtungen des begrenzten Eigentums umfassen z.B.
- die Pflicht, die Nutzungen und Verwendungen des Eigentums
auf den erlaubten Rahmen zu begrenzen.
- die Pflicht, den erlaubten Rahmen der Nutzungen und
Verwendungen auszuschöpfen.
- die Pflicht zur Selbstbegrenzung der Nutzungen, wenn die
Nutzung des erlaubten Rahmens zur Vernichtung, Zerstörung,
Ausbeutung oder Hinfälligkeit des Eigentums führt.
- die Pflicht zur Mehrnutzung über den festgelegten Rahmen
hinaus, wenn die nicht-Mehr-Nutzung zur Vernichtung, Zerstörung,
Zerfall oder Verfall des Eigentums oder der weiteren
Nutzungsmöglichkeiten führt.
- die Pflicht zur Nutzung des Eigentums durch andere
Eigentümer oder Dritte in jenen Arten und Weisen, von denen der
begrenzte Eigentümer ausgeschlossen ist.
Die Rechte des begrenzten Eigentums enthalten z.B.
- das Recht die Nutzung im festgelegten Rahmen und zu den
festgelegten Bedingungen.
- das Recht auf Verlangen zur unbegrenzten Nutzung des
Eigentums.
- das Recht auf Duldung der Begrenzungen durch die anderen
Eigentümer und Dritte.
- das Recht auf Begrenzung der Verantwortung auf das begrenzte
Eigentum.