04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
15. Verpflichtungen aus anteiligem Eigentum.
Die Verpflichtungen aus anteiligem Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zu einem Umgang mit dem Anteil, dass das Gesamte
gestärkt wird.
- die Pflicht zu Beiträgen.
- die Pflicht zur Abnahme der anteiligen Früchte.
- die Pflicht zur Vertretung des Anteiles gegenüber Dritten
unter Wahrung der Interessen der andern Anteilseigner.
- die Pflicht zur Erhaltung des Gesamten.
- die Pflicht zur Selbstbeschränkung.
Die Rechte aus dem anteiligen Eigentum enthalten z.B.
- das Recht auf Bewirtschaftung des eigenen Anteils.
- das Recht auf die Früchte des eigenen Anteils.
- das Recht auf Aufgabe, Auflassung des Anteils.
- das Recht auf Veräußerung des Anteils.