04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
4. Verpflichtungen gegenüber Niemandes Eigentum.
Die Verpflichtungen gegenüber Niemandes umfassen z.B.
4.
Verpflichtungen gegenüber Niemandes Eigentum,
18. Verpflichtungen gegenüber dem Betrachtungsrahmen,
19. Verpflichtungen gegenüber dem Nicht-Eigentum,
20. Verpflichtungen gegenüber dem freien Eigentum,
21. Verpflichtungen gegenüber unserem Eigentum,
22. Verpflichtungen gegenüber
dem aufgelassenen
Eigentum,
23. Verpflichtungen
aus der Nutznießung.
30.
Verpflichtungen gegenüber dem gemeinen Eigentum.
Die Verpflichtungen gegenüber Niemandes Eigentum bestehen
z.B.:
- die Pflicht zu akzeptieren, dass nicht alles bekannt,
erforschbar, erschließbar, erkennbar, machbar ist.
- in der Pflicht, sich dem Neuen, Fremden und Unbekannten zu
stellen.
- in der Pflicht, das Neue, Fremde und (bisher) Unbekannte
zunächst als etwas Eigenes zu schonen, zu schützen und behutsam
zu erschließen.
- in der Pflicht, das Neue, Fremde und (bisher) Unbekannte mit
dem Eigenen zu verbinden.
- in der Pflicht, das Neue, Fremde und (bisher) Unbekannte vom
Eigenen getrennt zu halten.
Die Rechte gegenüber Niemandes Eigentum
enthalten z.B.
- das Recht auf die eigene Begrenzung, Begrenztheit, eigene
Sichtweise und auf den eigenen Horizont.
- das Recht auf Nichtwissen, Nicht-Verstehen,
Nicht-Verantwortung, Nicht-Können, Unfähigkeit, Ohnmacht und
Unvollkommenheit.
- das Recht auf Zufriedenheit.
- das Recht auf Neugier, Kreativität.
- das Recht auf Irrtum.
- das Recht auf Versuch, Lernen, Probieren, Experimentieren.
- das Recht auf Fehler zu machen.