04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
8. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber Eurem Eigentum.
Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber Eurem Eigentum bestehen z. B.
- in der Anerkennung Eures Eigentums.
- der Nutzung Eures Eigentums ausschließlich in dem mit Euch
vereinbarten Rahmen.
- der Nichtschädigung Eures Eigentums durch mich bzw. mein
Eigentum.
- der Nicht-Gefährdung Eures Eigentum.
- in der Pflicht zu Gegenleistungen oder Schadensersatz für
Nutzungen oder Schädigungen von Eurem Eigentum.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber Eurem Eigentum
enthalten z.B.
- das Recht auf Akzeptanz der Grenzen zum eigenen Eigentum.
- Achtung der Grenzen.
- das Recht auf Bestimmung der Art und Weisen der
Grenzübergänge und Brücken.
- das Recht auf Verbot der Grenzüberschreitung an nicht
erlaubten Stellen.
- das Recht auf Festlegung der Bedingungen des Austausches an
den Grenzen.
- das Recht auf Befriedung der Grenzen.
- das Recht auf Verteidigung der Grenzen.
- das Recht auf Gegenleistungen für die Nutzung von eigenem
Eigentum.
- das Recht auf Schadensersatz bei Schädigungen des eigenen
Eigentums.