04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
2. Verpflichtungen des Eigentümer gegenüber dem eigenen
Eigentum.
Die Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber dem eigenen
Eigentum umfassen z.B.
2.
Verpflichtungen gegenüber dem eigenen Eigentum,
6.
Verpflichtungen gegenüber dem Betrachtungsrahmen bzw. Umfeld,
7. Verpflichtungen gegenüber dem Eigentum von Niemandem,
8. Verpflichtungen gegenüber Eurem Eigentum,
9. Verpflichtungen gegenüber dem begrenzten Eigentum,
10. Verpflichtungen gegenüber dem freien Eigentum,
11. Verpflichtungen gegenüber dem Eigentum Aller,
30. Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinen Eigentum.
Die Verpflichtungen als Eigentümer dem eigenen Eigentum bestehen
z.B.:
- in der Pflicht, das Eigentum anzunehmen.
- in der Pflicht, das Eigentum auszuüben.
- in der Pflicht, das Eigentum zu verwalten und zu gestalten.
- in der Pflicht, das Eigentum zu nutzen.
- in der Pflicht, das Eigentum zu erhalten.
- in der Pflicht, das Eigentum zu unterhalten.
- in der Pflicht, das Eigentum zu schützen.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber dem Betrachtungsrahmen
enthalten z.B.
- das Recht auf den Besitz.
- das Recht auf ungestörte Ausübung des Eigentums.
- das Recht auf Nutzung, auch Ausnutzunge und Ausbeutung.
- das Recht auf Teilung, Aufteilung, Fusion und Verbindungen
mit anderem Eigentum.
- das Recht auf Zerstörung, Verfall, Vernichtung.
- das Recht auf Gestaltung, Wandlung, Entwicklung,
Veränderungen.
- das Recht auf die Früchte (Erträgnisse des Eigentums).
- das Recht auf Emissionen.
- das Recht auf Schutz.
- das Recht auf Achtung der Grenzen und Begrenzungen.
- das Recht auf Austausch von Leistungen, Gegenleistungen und
Früchten.
- das Recht auf das umfassende Eigentum.