04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
11. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem Eigentum von
Allen.
Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem Eigentum von
Allen bestehen z. B.
- in der Pflicht zum Umgang mit der Sache in einer Art und
Weise, dass das gemeinsame Eigentum erhalten bleibt.
- in der Pflicht zum einem Verhalten, dass das gemeinsame
Eigentum nicht geschädigt wird.
- in der Pflicht zu Schutzmaßnahmen, wenn aus dem Eigentum
Aller Gefahren für sich selbst oder Dritte entstehen können.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber dem Eigentum
von Allen enthalten z.B.
- das Recht auf Nutzungen des Eigentums Aller für eigene
Bedürfnisse z.B. in Notlagen.
- das Recht auf Reklamation von eigennützigen Nutzungen durch
Dritte.
- das Recht auf Individualisierung im Sinne von eigener
Prägung des verfügbaren und benötigten Eigentums von Allen, d.h.
im Recht zum Beitrag zur Entwicklung des Eigentums Aller.
- das Recht auf Verzicht auf die Nutzung des Eigentums aller,
d.h. im Recht auf Selbstbeschränkung, Rückzug auf das volle
eigene Eigentum, Eigenheit, Eigentümlichkeit.