04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
6. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem
Betrachtungsrahmen.
Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem
Betrachtungsrahmen bestehen z. B.
- in der Pflicht, sich als Teil eines Ganzen, einer Kultur und
einer Wertegemeinschaft zu sehen und das Eigentum in diesem
Sinne zu verwenden.
- in der Pflicht, die eigenen Werte, Überzeugungen,
Anliegen, Bedürfnisse und Interessen in diesen
Betrachtungsrahmen einzubringen.
- in der Pflicht, das Eigene so zu verwenden und zu gestalten,
dass Austauschbeziehungen möglich sind.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber dem Betrachtungsrahmen
enthalten z.B.
- das Recht auf Respekt und Anerkennung.
- das Recht auf Achtung der Grenzen und Begrenzungen.
- das Recht auf Austausch von Leistungen, Gegenleistungen und
Früchten.
- das Recht auf Ungestörtheit des Eigentums.
- das Recht auf das umfassende Eigentum.