04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
17. Verpflichtungen gegenüber Eurem Eigentum.
Die Verpflichtungen gegenüber Eurem Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zur Nutzung des Eigentums im vereinbarten oder
vermuteten Interesse von Euch.
- die Pflicht zur Herausgabe bzw. Überlassung Eures Eigentums.
- die Pflicht zum Schutz Eures Eigentums vor zufälligem oder
leichtfertigen Untergang.
Die Rechte gegenüber Eurem Eigentum enthalten z.B.
- das Recht auf Erstattung der Aufwendungen zur Pflege und
Erhaltung Eures Eigentums.
- das Recht auf Zurückhaltung Eures Eigentums bis Eure
Verpflichtungen erfüllt sind.
- das Recht auf Nutzung des Eigentums nach bestem Wissen und
Gewissen im eigenen Interesse.