04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
18. Verpflichtungen Niemandes gegenüber dem Betrachtungsrahmen.
Die Verpflichtungen Niemandes gegenüber dem Betrachtungsrahmen umfassen z.B.
- die Pflicht zur Offenhaltung, Öffnung.
- die Pflicht zur Akzeptanz des Zufalls.
- die Pflicht zur Erkennung, Annahme und Nutzung von
Gelegenheiten.
- die Pflicht zum Selbstschutz.
- die Pflicht zur Reflexion.
- die Pflicht zur Nachhaltigkeit.
- die Pflicht zur Akzeptanz von etwas Höherem als dessen, was
im eigenen Horizont möglich ist bzw. erscheint.
Die Rechte Niemandes gegenüber dem Betrachtungsrahmen enthalten z.B.
- das Recht auf Erkennung, Annahme und Nutzung von Gelegenheiten
zum eigenen Nutzen.
- das Recht auf Wachstum, Erweiterung, Reduktion, Verbindungen
und Trennungen.
- das Recht auf Gestaltung des Verfügbaren.
- das Recht auf Handeln und Verhalten nach bestem Wissen und
Gewissen.
- das Recht auf Handeln und Verhalten nach eigenem Gusto.
- das Recht auf bessere (nachträgliche) Erkenntnis.
- das Recht auf Freiheit von Verantwortung und Rechenschaft
für Dinge, die nicht (besser) gewusst wurden.