04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
29. Verpflichtungen des freien Eigentums.
Die Verpflichtungen des freien Eigentums umfassen z.B.
- die Pflicht, Teil von anderen Eigentumsformen zu werden.
- die Pflicht zur Mitwirkung an der Findung des rechtmäßigen
und zweckmäßigen Eigentümers.
Die Rechte des freien Eigentums enthalten z.B.
- das Recht auf Verantwortungslosigkeit, Wildheit.
- das Recht auf Entwicklung nach dem Zufall und durch
Anpassung.
- das Recht auf endgültigen Verlust und Untergang.