04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
9. Verpflichtungen als Eigentümer aus begrenztem Eigentum.
Die Verpflichtungen als Eigentümer aus begrenztem Eigentum bestehen z. B.
- in der Nutzung des Eigentums ausschließlich auf den
vereinbarten bzw. genehmigten Rahmen.
- der Pflicht zur Nutzung des Eigentums in einer Art und
Weise, dass das Gesamte erhalten bleibt.
- in der Pflicht, das Eigentum aufzugeben bzw. zurückzugeben,
wenn die Begrenzungen des Eigentums nicht mehr eingehalten
werden können oder wollen.
- in der Pflicht, das Eigentum aufzugeben bzw. zurückzugeben,
wenn die Bedingungen für das begrenzte Eigentum bzw. dessen
Nutzung weggefallen sind.
- in der Pflicht, die Begrenzungen neu zu gestalten, wenn sich
wesentliche Rahmenbedingungen geändert haben.
Die Rechte des Eigentümers aus dem begrenzten Eigentum
enthalten z.B.
- das Recht auf Nutzung des übertragenen begrenzten Eigentums
im Rahmen der Begrenzungen und der Einhaltung der Bedingungen.
- das Recht auf Aufgabe bzw. Rückgabe bzw. Veräußerung des
begrenzten Eigentums im Rahmen der Begrenzungen.