HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.

Kapital als etwas Abgegrenztes.30. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem gemeinen Eigentum.

Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem gemeinen Eigentum bestehen z. B.

  1. in der Anerkennung des gemeinen Eigentums als über dem individuellen Eigentum stehend.
  2. in der Pflicht zur Beachtung der Weisungen der Verwalter des gemeinen Eigentums.
  3. in der Pflicht zur Erbringung der Beiträgen und Diensten zum gemeinen Eigentum.
  4. in der Pflicht, sich in einer Art und Weise zu verhalten, dass das gemeine Eigentum erhalten bleibt.

Die Rechte des Eigentümers gegenüber dem gemeinen Eigentum enthalten z.B.

  1. das Recht auf Schutz vor Gefährdungen aus dem gemeinen Eigentum.
  2. das Recht auf Sicherstellung einer geordneten Verwaltung des gemeinen Eigentums.
  3. das Recht auf Rückzug bzw. Wegzug, um sich von den Pflichten zum gemeinen Eigentum zu befreien.
  4. das Recht auf Mitnutzung im Rahmen der Statuten und Satzungen für das gemeine Eigentum.