04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
30. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem gemeinen
Eigentum.
Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem gemeinen
Eigentum bestehen z. B.
- in der Anerkennung des gemeinen Eigentums als über dem
individuellen Eigentum stehend.
- in der Pflicht zur Beachtung der Weisungen der Verwalter des
gemeinen Eigentums.
- in der Pflicht zur Erbringung der Beiträgen und Diensten zum
gemeinen Eigentum.
- in der Pflicht, sich in einer Art und Weise zu verhalten,
dass das gemeine Eigentum erhalten bleibt.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber dem gemeinen Eigentum
enthalten z.B.
- das Recht auf Schutz vor Gefährdungen aus dem gemeinen
Eigentum.
- das Recht auf Sicherstellung einer geordneten Verwaltung des
gemeinen Eigentums.
- das Recht auf Rückzug bzw. Wegzug, um sich von den Pflichten
zum gemeinen Eigentum zu befreien.
- das Recht auf Mitnutzung im Rahmen der Statuten und
Satzungen für das gemeine Eigentum.