04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
20. Verpflichtungen Niemandes gegenüber dem freien Eigentum.
Die Verpflichtungen Niemandes gegenüber dem freien Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zur Beseitigung von Gefahren und Risiken für
sich und andere aus dem freien Eigentum.
- die Pflicht zum Respekt und zur Anerkennung der Natur
dessen, das Niemandem (mehr) zu gehören scheint.
Die Rechte Niemandes gegenüber dem freien Eigentum enthalten z.B.
- das Recht Verzicht.
- das Recht auf Ignorierung.
- das Recht auf Zerstörung.
- das Recht auf Aneignung.