04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
7. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber Niemandes Eigentum.
Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem Eigentum von
Niemandem bestehen z. B.
- in der Pflicht zur Selbstbeschränkung.
- im Verzicht auf Maßlosigkeit.
- in der Pflicht zur Wertschätzung, Achtung und Würde.
- in der Pflicht zur Akzeptanz der Grenze, dass nicht alles
erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.
- in der Bereitschaft zur Teilhabe Dritter.
- in der Demut.
in der Öffnung des eigenen Eigentums zu Niemandes Eigentum.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber Niemandes Eigentum
enthalten z.B.
- das Recht auf Entnahme von Ressourcen aus dem Eigentum von
Niemandem.
- das Recht auf Entdeckungen und Eroberungen und
Erforschungen.
- das Recht auf Gleichgültigkeit und Ignoranz von Niemandes
Eigentum.
- das Recht auf Ablehnung jeglicher Verpflichtungen für
Niemandes Eigentum.
- das Recht auf Abschottung des eigenen Eigentums vor
zufälligen Einflüssen und Einwirkungen.