04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
5. Verpflichtungen aus und gegenüber dem Eigentum von
Allen.
Die Verpflichtungen aus und gegenüber dem Eigentum von Allen umfassen z.B.
5.
Verpflichtungen aus und gegenüber dem Eigentum von Allen,
24.
Verpflichtungen aus dem Betrachtungsrahmen,
25. Verpflichtungen aus dem meinem
Eigentum,
26.
Verpflichtungen des Nießbrauchs,
27.
Verpflichtungen für das gemeinsame Eigentum,
28.
Verpflichtungen für das begrenzte Eigentum,
29.
Verpflichtungen für das freie Eigentum,
30.
Verpflichtungen gegenüber dem gemeinen Eigentum.
Grenzwächter meines Eigentums:
Die Verpflichtungen (von Allen) aus und gegenüber dem Eigentum
von Allen bestehen
z.B.:
- in der Pflicht zur Akzeptanz der Nicht-Verfügbarkeit oder
begrenzten Verfügbarkeit über das Eigentum.
- in der Pflicht, das Eigentum in der Gemeinschaft mit Allen
zu verwalten, zu erhalten, zu verteidigen und zu entwickeln.
- in der Pflicht, für die Folgen des gemeinsamen Eigentums
aufzukommen.
Die Rechte (von Allen) gegenüber dem Eigentum
von Allen enthalten z.B.
- das Recht auf die Beteiligung an den Früchten aus dem
Eigentum Aller.
- das Recht auf Verzicht auf die Beteiligung und Nutznießungen
am Eigentum Aller.
- das Recht auf Entzug von den Verpflichtungen aus dem
Eigentum Aller bzw. der Verweigerung zu Beiträgen.
- das Recht Verlassen des gemeinsamen Bezugsrahmens.
- das Recht auf Abgrenzung des eigenen Eigentums vom Eigentum
Aller.