04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
12. Verpflichtungen gegenüber dem Betrachtungsrahmen und Deinem
Eigentum.
Die Verpflichtungen gegenüber dem Betrachtungsrahmen und Deinem
Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht, gegenüber Dritten gemeinsame Werte,
Überzeugungen, Gesetze, Regeln und Spielregeln einzuhalten.
- die Pflicht, gegenüber Dritten die gemeinsamen Werte,
Überzeugungen, Gesetze, Regeln und Spielregeln bekannt zu machen
und durchzusetzen.
- die Pflicht, Schädigungen oder Verletzungen Deines Eigentums
durch Dritte mit zu verhindern.
- die Pflicht, Deinen Bezugsrahmen gegebenenfalls
anzuerkennen.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber deinem Eigentum und dem
Bezugsrahmen enthalten z.B.
- das Recht, von Dir die Wahrung des gemeinsamen Bezugsrahmens
zu verlangen.
- das Recht, von Dir die Einhaltung meines Bezugsrahmens zu
verlangen und meinen Bezugsrahmen gegen Dich durchzusetzen.
- das Recht, von mir die Einhaltung Deines Bezugsrahmens zu
verlangen.
- das Recht zu verlangen, sich auf das eigene Eigentum zu
konzentrieren und andere in Ruhe zu lassen.