04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
10. Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber freiem Eigentum.
Die Verpflichtungen als Eigentümer gegenüber dem freien Eigentum bestehen z. B.
- in der Pflicht zum Umgang mit der Sache in einer Art und
Weise, dass niemand geschädigt wird.
- in der Pflicht zu Schutzmaßnahmen, wenn aus dem freien
Eigentum Gefahren für sich selbst oder Dritte entstehen können.
- in der Pflicht, das eventuell angeeignete freie Eigentum dem
ursprünglichen Eigentümer wieder zurückzugeben.
Die Rechte des Eigentümers gegenüber dem freien Eigentum
enthalten z.B.
- das Recht auf Aneignung und Inbesitznahme.
- das Recht auf Vereinigung mit dem bereits bestehenden
Eigentum.