04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
25. Verpflichtungen meines Eigentums aus aller Eigentum.
Die Verpflichtungen meines Eigentums gegenüber dem Eigentum von
Allen umfassen z.B.
- die Pflicht auf Einbringung der Früchte aus meinem Eigentum
in das Eigentum Aller,
- die Pflicht zu Diensten, Duldungen und Dienstleistung
meines Eigentums für das Eigentum Aller,
- die Pflicht zu Öffnungen und Brücken meines Eigentums zum
Eigentum Aller.
Die Rechte meines Eigentums gegenüber dem Eigentum Aller enthalten z.B.
- das Recht auf Abgrenzung meines Eigentums.
- das Recht auf Schutz und Wahrung der Grenzen meines
Eigentums
- das Recht auf Verweigerung von Beteiligung an den Früchten
und Nutzungen von Allen.
- das Recht auf Öffnung, Schließung der Grenzen meines
Eigentums.
- das Recht auf die Art und Weise der Durchlässigkeit von
Grenzen meines Eigentums.