Alles, was die laufende Abrechnungsperiode nicht betrifft, wird zum Bilanzstichtag von den anderen Abrechnungsperioden abgegrenzt. Bei den Abgrenzungen handelt es sich um die Summe der bereits bezahlten Kosten, die eine spätere Abrechnungsperiode betreffen und dort nicht mehr anfallen. So entstehen.
In der Regel handelt es sich Aufteilungen von Gesamtbeträgen. Abgegrenzt werden jene Teile, die nicht die laufende Abrechnungsperiode betreffen. In der Regel handelt es sich um berechnete Werte.
Da durch zu hohe oder zu geringe Abgrenzungen die Ergebnisse der Rechnungsperioden stark beeinflusst werden können, enthalten die Bilanzierungsvorschriften und insbesondere die steuerlichen Regelungen eine Vielzahl von Einzelanweisungen für den Einzelfall.
Die aktiven Abgrenzungen verhindern, dass das Eigenkapital zu niedrig angegeben wird. Sie stellen quasi eine Wertberichtigung des Eigenkapitals dar.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden