09. Gliederung des Inventars
Gliederung des Vermögens:
Warenbestand und Vorräte aller Art
Als Warenbestand bzw. Vorräte gilt alles, was zum Verbrauch oder
zur Veräußerung im Rahmen des allgemeinen und alltäglichen Geschäfts
dient bzw. dazu vorgesehen ist. Darunter fallen z.B.
- Rohstoffe, wie Erze, Rohmetalle, Rohmaterialien,
Ausgangsstoffe, Grundstoffe, die für die Be- und Verarbeitung
vorgesehen sind.
- halbfertige Erzeugnisse und Produkte wie z.B. Rohlinge,
Zwischenerzeugnisse, die zur weiten Be- und Verarbeitung
vorgesehen sind.
- unfertige Erzeugnisse und Produkte wie z.B. Erzeugnisse, die
durch Be- oder Verarbeitung noch endgültig fertiggestellt werden
müssen, damit sie handelsfähig sind.
- fertige Erzeugnisse und Produkte, die zur Auslieferung bzw.
zum Verkauf bestimmt sind.
- (eingekaufte) Handelswaren aller Art, also alles, was zum
Verkauf bestimmt ist.
- Schrott, Abfallprodukte, Müll, also alles, was wieder- oder
weiterverwendet oder veräußert werden soll.
Nicht (mehr) bilanziert werden z.B.
- Verdorbenes, Verfaultes, Defektes, Unbrauchbares,
unbrauchbar und unverwertbar Gewordenes.
- Alles, was nicht mehr in den weiteren Verkehr gebracht
werden darf, z.B. zurückgerufene Waren, mit Veräußerungsverbot
belegte Dinge.
Die Vorräte werden in der Regel mit dem Einstandspreis
bilanziert. Liegt der Marktwert zum Bilanzstichtag unter dem
Einstandspreis, wird in der Regel der niedrigere Preis angesetzt.
Höhere Bewertungen als der Einstandspreis sollten nicht vorkommen
(können jedoch in bestimmten Gesetzen sogar vorgeschrieben sein.)
Die Bilanzierungsvorschriften und die steuerlichen Regelungen
enthalten auch alles, was zu beachten ist, wenn die Waren z.B. von
Dritten gepfändet sind, sich in unzugänglichen Gebieten oder aus
anderen Gründen im Eigentum oder im Besitz von Dritten befinden.