HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung des Vermögens:
Warenbestand und Vorräte aller Art

Als Warenbestand bzw. Vorräte gilt alles, was zum Verbrauch oder zur Veräußerung im Rahmen des allgemeinen und alltäglichen Geschäfts dient bzw. dazu vorgesehen ist. Darunter fallen z.B.

  1. Rohstoffe, wie Erze, Rohmetalle, Rohmaterialien, Ausgangsstoffe, Grundstoffe, die für die Be- und Verarbeitung vorgesehen sind.
  2. halbfertige Erzeugnisse und Produkte wie z.B. Rohlinge, Zwischenerzeugnisse, die zur weiten Be- und Verarbeitung vorgesehen sind.
  3. unfertige Erzeugnisse und Produkte wie z.B. Erzeugnisse, die durch Be- oder Verarbeitung noch endgültig fertiggestellt werden müssen, damit sie handelsfähig sind.
  4. fertige Erzeugnisse und Produkte, die zur Auslieferung bzw. zum Verkauf bestimmt sind.
  5. (eingekaufte) Handelswaren aller Art, also alles, was zum Verkauf bestimmt ist.
  6. Schrott, Abfallprodukte, Müll, also alles, was wieder- oder weiterverwendet oder veräußert werden soll.

Nicht (mehr) bilanziert werden z.B.

  1. Verdorbenes, Verfaultes, Defektes, Unbrauchbares, unbrauchbar und unverwertbar Gewordenes.
  2. Alles, was nicht mehr in den weiteren Verkehr gebracht werden darf, z.B. zurückgerufene Waren, mit Veräußerungsverbot belegte Dinge.

Die Vorräte werden in der Regel mit dem Einstandspreis bilanziert. Liegt der Marktwert zum Bilanzstichtag unter dem Einstandspreis, wird in der Regel der niedrigere Preis angesetzt. Höhere Bewertungen als der Einstandspreis sollten nicht vorkommen (können jedoch in bestimmten Gesetzen sogar vorgeschrieben sein.)

Die Bilanzierungsvorschriften und die steuerlichen Regelungen enthalten auch alles, was zu beachten ist, wenn die Waren z.B. von Dritten gepfändet sind, sich in unzugänglichen Gebieten oder aus anderen Gründen im Eigentum oder im Besitz von Dritten befinden.