HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung der Schulden:
Einlagen von Eigentümer und Mithaftenden.

Eigentümer und Personen und Organisationen können vereinbaren, dass sie über das nominelle Eigenkapital hinaus weitere Beträge "einlegen" und mit diesen Beträgen mehr oder weniger umfassende Haftungsverpflichtungen übernehmen. Die Vereinbarung lautet oft, dass diese Einlagen zurückzuzahlen sind, bevor der Eigentümer aus seinem (nominellen) Eigenkapital etwas zurück erhält. In der Regel ist die Haftung auch auf die Einlage beschränkt, während der Eigentümer gegebenenfalls über sein Eigenkapital hinaus haften muss.

Typische Einlagen sind z.B.

Einlagen in Geldwerten:

  1. Kommanditeinlagen.
  2. Aufgeld auf das nominelle Kapital.
  3. Eintrittsgelder (in das Unternehmen), wenn dieses gegebenenfalls wieder zurückzuerstatten ist.
  4. Stille Einlagen, wenn damit eine Eigentümerhaftung verbunden wird.

Einlagen in Sachwerten (In Höhe des Werte des eingelegten Vermögens wird eine "Einlage" verbucht) z.B.:

  1. Einbringung von Fahrzeugen, Maschinen und Einrichtungen.
  2. Einbringung von Warenbeständen.

Die Bilanzierungsvorschriften und die steuerlichen Vorschriften sehen eine Reihe von Auflagen vor, die für Einlagen einzuhalten sind. In der Regel ist auch das Eigentum an der eingelegten Sache zu übertragen.

Für alle Einlagen gilt ebenso wie für das nominelle Eigenkapital:

Die Einlagen sind niemals real vorhanden! Sie können also niemals gezählt, gemessen und gewogen werden. Sie sind reine Rechengrößen und benennen lediglich die Höhe der Schulden an die Einleger, die unter den jeweils bestimmten Umständen zu bezahlen sind oder eben nicht mehr, wenn Verluste mit den Einlagen verrechnet werden (können) oder die eingelegte Sache sich als wertlos erweist oder sich ihr Wert verringert.