09. Gliederung des Inventars
Gliederung der Schulden:
Eigenkapital - Gewinnvortrag
Über die Verwendung von Gewinnen müssen die Eigentümer
entscheiden. Sie haben dabei die miteinander geschlossenen Verträge
und Vereinbarungen sowie die gesetzlichen, statutarischen und
steuerlichen Richtlinien und Weisungen zu beachten.
Wird die Entscheidung nicht innerhalb der folgenden
Abrechnungsperiode getroffen, wird der Gewinn der früheren
Abrechnungsperiode bzw. der früheren in der Position "Gewinnvortrag"
gesammelt. Ein Gewinnvortrag ähnelt am meisten einer
Rücklage, deren
Zweckbestimmung noch offen ist.
Als Beschluss über die Verwendung des Gewinnvortrages kommen z.B.
in Betracht:
- Verrechnung mit einem Verlust in der laufenden
Abrechnungsperiode.
- Zuweisung / Zubuchung / Erhöhung des (nominellen)
Eigenkapitals.
- Zuweisung an Rücklagen - eventuell zweckgebunden.
- Auszahlungen als Erfolgsbeteiligung für Unternehmer,
Führungskräfte und Mitarbeitende.
- Auszahlungen als Erfolgsbeteiligung an Kunden und
Lieferanten durch Rückvergütungen.
- Auszahlungen als Erfolgsbeteiligungen von Nutznießenden
(Genussscheine).
- Auszahlung an die Eigner des Eigenkapitals (Aktionäre,
Gesellschafter) durch Dividenden, Gewinnbeteiligungen.
- Auszahlung / Abführung des Gewinns an Muttergesellschaften.
- Vortrag auf die neue Rechnung: Der Beschluss über die
Verwendung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt gefällt.
Kombinationen aller Art sind möglich.