HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung der Schulden: Bankverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Hier geht es um die aktuellen Stände der Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Kreditinstituten und aus Zahlungsvorgängen. In der Regel dienen die entsprechenden Konten zur Abwicklung des alltäglichen Geschäftsbetriebs.

In der Regel wird der Schuldenstand durch Kontoauszüge oder Schuldvereinbarungen nachgewiesen. Unter die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fallen z.B.

  1. Geschäftskonten, Girokonten mit einem Schuldsaldo zum Stichtag.
  2. Überziehungskredite, Saisonkredite.
  3. Darlehen mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als vier Jahren.
  4. Schulden bei Kreditkartenunternehmen.
  5. Ratenkredite mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als vier Jahren.
  6. Geliehene Gelder gegen Pfand, z.B. bei Pfandhäusern.
  7. Ausgestellte, aber noch nicht eingelöste Schecks.
  8. ausgestellte, fällige und noch nicht fällige Wechsel; die Wechselverbindlichkeiten werden in der Regel in einer eigenen Bilanzposition gezeigt.

Die Zinsen für die Kredite werden als "Zinsaufwendungen" in der laufenden Abrechnungsperiode gezeigt. Daneben berechnen die Gläubiger oft auch Verwaltungsgebühren und Kontoführungsgebühren, die in der Gewinn- und Verlustrechnung dann als "Kosten des Geldverkehrs" gebucht werden und verdient werden müssen.

Die Gläubiger lassen sich für ihre Kredite häufig Sicherheiten geben. Für die Bestellung und Überwachung sowie Aktualisierung der Sicherheiten können weitere Kreditkosten anfallen.

Die Bilanzierungsvorschriften und steuerlichen Regelungen können vorschreiben, ob die Wertansätze lt. Kontoauszügen der Gläubiger in ihrem Wert zu berichtigen sind. Das kann der Fall sein, wenn die Darlehen zinslos gewährt werden oder überhöhte Zinsen, d.h. nicht mehr marktübliche Zinsen verlangt werden. 

Noch nicht bilanzierungsfähig sind:

  1. Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Sobald diese Verpflichtungen und passend dazu auch die entsprechende Aktiva bilanziert werden müssen, werden die Analysten sich "heftig erschrecken": Nur weil die Zahlen sich ändern, werden sie zu "völlig anderen Bewertungen kommen", obwohl nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Die Randale in den Gazetten wird niemanden erspart bleiben.

Nicht bilanziert werden (können):

  1. Kreditzusagen, also (noch) nicht abgerufene ("valutierte") Kreditlinien.

Die nicht-bilanzierungsfähigen Schulden bestehen, können aber zum Stichtag der Inventur bzw. Bilanzstichtag nicht in Geldwerten bilanziert werden. Folge: das bilanzierende Unternehmen scheint "reicher" als es tatsächlich ist. Die Relation Eigenkapital zu Fremdkapital erscheint mathematisch und auf den ersten Blick günstiger zu sein. Darin liegt bzw. lag ein Grund für die Beliebtheit von Leasingverträgen: die Schulden bestehen tatsächlich, können bzw. dürfen jedoch nicht bilanziert werden (lediglich die noch nicht bezahlten fälligen Leasingraten.)