Unter die so genannten "Liquide Mittel" fällt alles, was keinen Eigenwert besitzt, sondern nur einen Geldwert, der in einer Währung ausgedrückt wird. Darunter fallen z.B.
Gemeinsames Merkmal der liquiden Mittel ist die jederzeitige Möglichkeit, sie in etwas anderes (zum gültigen Preis) umtauschen zu können.
Die liquiden Mittel werden in der Regel mit dem Nennbetrag in der aktuell gültigen und maßgeblichen Währung bilanziert bzw. mit dem aktuellen Kurswert bewertet, wenn dieser niedriger als der Einstandspreis ist. Wenn die Bonität der Zahlungspflichtigen (Staat, Banken, Post, Kunden) nicht ausreichend gegeben ist, sind entsprechende Wertberichtigungen auf der Passivseite vorzunehmen. Die Bilanzierungsvorschriften enthalten dazu die Regelungen für den Einzelfall.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden