HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung der Schulden:
Langfristige Kredite

In dieser Position werden die Summen der langfristen Kredite gezeigt, die sich zum Stichtag nach den Kontoauszügen der Gläubiger ergeben.

Die Zinsen für die Kredite werden als "Zinsaufwendungen" in der laufenden Abrechnungsperiode gezeigt. Daneben berechnen die Gläubiger oft auch Verwaltungsgebühren und Kontoführungsgebühren, die in der Gewinn- und Verlustrechnung dann als "Kosten des Geldverkehrs" gebucht werden und verdient werden müssen.

Die Kreditgeber lassen sich für ihre langfristigen Kredite in der Regel Sicherheiten geben. Für die Bestellung und Überwachung sowie Aktualisierung der Sicherheiten können weitere Kreditkosten anfallen.

Langfristige Kredite, d.h. Kredite mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als vier Jahren, sind häufig z.B.

  1. Darlehen von Banken und anderen Kreditinstituten, z.B. zur Finanzierung der Grundstücke und Gebäude sowie des Anlagevermögens.
  2. Darlehen von Eigentümern, Muttergesellschaften und Geschäftspartnern.
  3. Stundungen von Verbindlichkeiten z.B. gegenüber Lieferanten mit einer Startlaufzeit von mehr als vier Jahren.
  4. Schulden, die als "Anleihen, Schuldverschreibungen, Genussscheine oder Wandelanleihen" auf dem Kapitalmarkt gemacht wurden.

Die Bilanzierungsvorschriften und steuerlichen Regelungen können vorschreiben, ob die Wertansätze lt. Kontoauszügen der Gläubiger in ihrem Wert zu berichtigen sind. Das kann der Fall sein, wenn die Darlehen zinslos gewährt werden oder überhöhte Zinsen, d.h. nicht mehr marktübliche Zinsen verlangt werden. 

Noch nicht bilanzierungsfähig sind:

  1. Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Sobald diese Verpflichtungen und passend dazu auch die entsprechende Aktiva bilanziert werden müssen, werden die Analysten sich "heftig erschrecken": Nur weil die Zahlen sich ändern, werden sie zu "völlig anderen Bewertungen kommen", obwohl nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Die Randale in den Gazetten wird niemanden erspart bleiben.

Nicht bilanziert werden (können):

  1. Kreditzusagen, also noch nicht abgerufene ("valutierte") Kreditlinien.
  2. Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
  3. vereinbarte Verbindlichkeiten für die Abführung von Mindestgewinnen oder Dividenden oder Gewinnbeteiligungen für künftiger Abrechnungsperioden, wie sie z.B. bei Beherrschungsverträgen oder Mehrheitsbeteiligungen vorkommen können.

Die nicht-bilanzierungsfähigen Schulden bestehen, können aber zum Stichtag der Inventur bzw. Bilanzstichtag nicht in Geldwerten bilanziert werden. Folge: das bilanzierende Unternehmen scheint "reicher" als es tatsächlich ist. Die Relation Eigenkapital zu Fremdkapital erscheint mathematisch und auf den ersten Blick günstiger zu sein. Darin liegt bzw. lag ein Grund für die Beliebtheit von Leasingverträgen: die Schulden bestehen tatsächlich, können bzw. dürfen jedoch nicht bilanziert werden (lediglich die noch nicht bezahlten fälligen Leasingraten.)