09. Gliederung des Inventars
Gliederung des Vermögens:
Grundstücke und Gebäude
Das Inventar umfasst in der Regel z.B.:
- unbebaute Grundstücke.
- bebaute Grundstücke.
- Gebäude auf eigenen Grundstücken.
- Anderes, was mit dem Grundstück fest verbunden ist, z.B.
Gartenanlagen, Oberflächenversiegelungen (Parkplätze),
Toranlagen, Tanks.
- Gebäude auf fremden Grundstücken, z.B. auf
Erbbaugrundstücken.
- Einbauten in die Gebäude.
- Anderes, was mit dem Gebäude fest und dauerhaft verbunden
ist.
Nicht enthalten ist alles, was anderen gehört, z.B.
- Grundstücke, die auf Erbbaurecht genutzt werden.
- gepachtete Grundstücke.
- Gemietete Gebäude und Einrichtungen.
- Nießbrauch an fremden Grundstücken und Gebäuden.
- andere Rechte an anderen Grundstücken und Gebäuden.
- Gebäude und Einrichtungen, die anderen gehören, jedoch auf
dem eigenen Grundstück bzw. eigenen Gebäude eingebracht sind.
Je nach individueller Vertragsgestaltung können enthalten sein:
- Geleaste Gebäude und Einrichtungen.
- Verleaste Gebäude und Einrichtungen.
Grundstücke und Gebäude werden in der Regel mit dem
Anschaffungspreis bewertet. Die Kosten für die vergängliche
Vermögensteile werden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer
verteilt ("abgeschrieben").