Im alltäglichen Geschäftsverkehr kommt es immer wieder vor, dass Beträge eingehen, die in voller Höhe an Dritte weitergereicht werden müssen und sich die eigene Leistung hierauf beschränkt. Solche "Durchlaufende Posten" erscheinen auf der Vermögens- und der Schuldenseite in gleicher Höhe und machen dadurch deutlich, dass sie neutral sind: sie erhöhen weder das Vermögen noch die Schulden, nur die Summe der Bilanz.
Durchlaufende Posten gibt es häufig als
Die Bilanzierungs- und steuerlichen Vorschriften enthalten Regelungen, unter welchen Bedingungen die durchlaufenden Posten unter anderen Bilanzpositionen auszuweisen sind. Das Prinzip der Neutralität der Durchlaufenden Posten bleibt erhalten: Ein anderer bilanzieller Ausweis macht die bilanzierende Person weder reicher noch ärmer.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden