09. Gliederung des Inventars
Gliederung des Vermögens:
Sonstige Forderungen
In diese Position werden alle Forderungen aufgenommen, die nicht
aus dem regulären laufenden Geschäftsbetrieb resultieren, z.B.
- Vorsteuerbeträge als Forderungen an das Finanzamt.
- Ansprüche auf Steuererstattungen.
- Ansprüche auf Erstattungen aller Art wie z.B.
Kostenerstattungen, Reisekosten, Auslagen.
- Ansprüche an Dritte z.B. auf Schadensersatz,
Versicherungsleistungen.
- Ansprüche aus Garantien, Kulanz, Kundendienstvereinbarungen,
Serviceverträgen.
- Schadensersatzansprüche an Dritte.
- Ansprüche gegenüber den Mitarbeitenden z.B. auf Rückzahlung
erhaltener Vorschüsse, Darlehen, Zuschüsse.
- Ansprüche auf Zuschüsse, Unterstützungen, Fördergelder.
- Forderungen aus Ansprüchen auf Gewinne aus Beteiligungen.
- Alle Ansprüche anderer Art.
Bilanziert wird in der Regel
- der Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer oder
- der vereinbarte Betrag
- oder der anerkannte Betrag
- oder die verbleibende Forderung, wenn Verrechnungen und
Aufrechnungen zu berücksichtigen sind.
Die Bilanzierungsvorschriften und die steuerlichen Regelungen
enthalten zahlreiche Regelungen, wie die Forderungen zu bewerten
sind und welche Wertberichtigungen gegebenenfalls zulässig bzw.
notwendig sind.