Wenn wir Anzahlungen leisten für Waren oder Leistungen, die wir erst nach dem Stichtag erhalten werden, wird der angezahlte Betrag von der laufenden Abrechnungsperiode abgegrenzt. Meistens werden pauschale Beträge als Anzahlungen oder Abschlagszahlungen geleistet. Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen sind häufig als
Die Bilanzierungs- und steuerlichen Vorschriften können vorsehen, dass unter bestimmten Umständen die geleisteten Anzahlungen jenen Bilanzpositionen zuzuordnen sind, unter welchen der spätere Vermögenswert zu bilanzieren ist. Das Prinzip der Abgrenzung der einen Abrechnungsperiode von der anderen wird dadurch nicht verletzt.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden