Im Vorfeld von (größeren) Kundenaufgaben können mehr oder weniger umfangreiche Arbeiten anfallen, die bereits Kosten in einer Höhe verursachen, die das Ergebnis der laufenden Rechnungsperiode als zu niedrig erscheinen lassen, wenn die Erstattung der Kosten in der neuen Rechnungsperiode in voller Höhe erfolgen wird. Der Wert der begonnenen Arbeiten wird als Ertrag im der laufenden Abrechnungsperiode verbucht.
Die Bilanzierungsvorschriften und insbesondere die steuerlichen regeln, unter welchen Bedingungen und auf welche Art und Weise die abzugrenzenden Kosten ermittelt und in die Bilanz als "Aktive Abgrenzung" eingestellt werden dürfen. Mitunter sind auch Schätzwerte erlaubt.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden