HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung der Schulden (Passiva):
Rückstellungen für Ungewisses

Der Stichtag der Inventur und der Bilanz ist ein willkürlicher Tag für die laufenden Prozesse und Abläufe. Alles läuft weiter. Die Bilanz muss auch in der Regeln innerhalb einer relativ kurzen Frist erstellt werden, d.h. alle Bewertungen müssen rasch und bestmöglich erfolgen. Das ist nicht in allen Fällen möglich. Für die Verbindlichkeiten, die am Stichtag bestehen, aber bis zur Bilanzerstellung keine Rechnungen vorliegen (können), müssen Rückstellungen gebildet werden. In der Regel wird für die laufende Abrechnungsperiode ein Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt und die noch nicht mögliche bzw. notwendige Zahlungsverpflichtung "zurückgestellt". Solche Rückstellungen sind häufig für:

  1. gelieferte Waren und empfangene bzw. genutzte Dienstleistungen, die vom Lieferanten bzw. Dienstleister nicht oder noch nicht in Rechnung gestellt werden (können).
  2. Garantieversprechen gegenüber Kunden aus Lieferungen und Leistungen.
  3. Verpflichtungen für Kulanz, Ersatzlieferungen, kostenlose Reparaturen und Dienstleistungen für Kunden aus bereits abgewickelten Geschäften.
  4. Steuern, die zum Stichtag nur sorgfältig geschätzt, aber nicht genau berechnet werden können.
  5. Prozessrisiken aus juristischen Auseinandersetzungen, deren Ausgang ungewiss ist.
  6. mögliche Schadensersatzforderungen.
  7. für überfällige Großreparaturen.
  8. für Versprechungen aller Art, wie z.B. Gewinnspiele, Einlösung von Bonuspunkten.
  9. für Pensionen.
  10. für Risiken aller Art, deren Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit ungewiss sind.
  11. für Rekultivierung.

Würden keine Rückstellungen gebildet, würde der Gewinn in der Abrechnungsperiode zu hoch ausfallen. Die Höhe der Rückstellungen werden in der Regel sorgfältig geschätzt. Für bestimmte Risiken sind werden auch mathematische Verfahren angewendet. Durch Verträge und Vereinbarungen wird versucht, die Höhe der maximal erforderlichen Rückstellungen zu begrenzen, z.B. durch Begrenzungen von Garantien, Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüssen.

Wenn die Höhe der tatsächlich erforderlichen Zahlungen irgendwann feststeht, werden die Rückstellungen korrigiert: Der zu zahlende Betrag geht an den Gläubiger und eine eventuell zu hohe Rückstellung wird als a.o. Ertrag (außerordentlicher Ertrag) in der dann laufenden Abrechnungsperiode aufgelöst. War die Rückstellung zu niedrig, führt die Differenz zur höheren Zahlungsverpflichtung zu einem a.o. Aufwand (außerordentlichen Aufwand) in der dann aktuellen Abrechnungsperiode.

Grundsätze bzw. Binsenwahrheiten:

Ein "gesundes" Unternehmen bildet immer ausreichende und eher zu hohe Rückstellungen, die auch eine kleine "Stille Reserve" enthalten (können).

Ein "krankes" Unternehmen bildet keine oder nur minimale Rückstellungen bzw. nur solche, die auch gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. Bei Wahlrechten nimmt sie jene Wahl vor, die das Unternehmen günstiger erscheinen lässt als die Lage tatsächlich ist.

Wer ein Unternehmen kaputtrechnen will, für den sind die Rückstellungen für bestehende, vermutete oder behauptete Risiken ein willkommenes Instrument.