Neben dem Eigentümer können auch andere Personen und Organisationen am Aufbau und an der weiteren Entwicklung des Unternehmens interessiert sein. Sie sind deshalb bereit, Etwas zu investieren und hierfür ein Risiko zu übernehmen, das ansonsten nur der Eigentümer trägt.
Das Fremdkapital, das meist als "Bargeld" in das Unternehmen kommt, muss irgendwann und unter bestimmten Bedingungen wieder zurückbezahlt werden. Es wird in der Regel mit den Nennbetrag der aktuellen Währung bilanziert.
Wenn das Fremdkapital durch Überlassung von Vermögenswerten eingebracht wird, wird in Höhe des eingebrachten Vermögenswertes auf der Vermögensseite eine Position "Fremdkapital" auf der Schuldenseite / Passivseite gebildet. Das Schicksal des eingebrachten Vermögenswertes und der daraus resultierenden Schuld ist damit getrennt: Das Fremdkapital muss in der Regel auch dann zurückerstattet werden, wenn der eingebrachte Vermögenswert wertlos geworden oder untergegangen ist.
Für das Fremdkapital gibt es viele Möglichkeiten, z.B.
Die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen setzen Grenzen und Vorschriften für das Fremdkapital. Insbesondere sind die Regelungen für die Offenlegung der Abhängigkeiten und möglichen Einflussnahmen durch die Dritte, die das Fremdkapital zur Verfügung stellen, von Bedeutung.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden