HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung der Schulden:
Fremdkapital

Neben dem Eigentümer können auch andere Personen und Organisationen am Aufbau und an der weiteren Entwicklung des Unternehmens interessiert sein. Sie sind deshalb bereit, Etwas zu investieren und hierfür ein Risiko zu übernehmen, das ansonsten nur der Eigentümer trägt.

Das Fremdkapital, das meist als "Bargeld" in das Unternehmen kommt, muss irgendwann und unter bestimmten Bedingungen wieder zurückbezahlt werden. Es wird in der Regel mit den Nennbetrag der aktuellen Währung bilanziert.

Wenn das Fremdkapital durch Überlassung von Vermögenswerten eingebracht wird, wird in Höhe des eingebrachten Vermögenswertes auf der Vermögensseite eine Position "Fremdkapital" auf der Schuldenseite / Passivseite gebildet. Das Schicksal des eingebrachten Vermögenswertes und der daraus resultierenden Schuld ist damit getrennt: Das Fremdkapital muss in der Regel auch dann zurückerstattet werden, wenn der eingebrachte Vermögenswert wertlos geworden oder untergegangen ist.

Für das Fremdkapital gibt es viele Möglichkeiten, z.B.

ohne Bilanzierung, d.h. ohne Ansatz eines Fremdkapitalwertes, z.B.:

  1. Tätige Beteiligung.
  2. Ehrenamtliche Tätigkeit.
  3. Überlassung von Arbeitskräften, Experten, Knowhow, Informationen, Beziehungen.
  4. Versprechen und Vereinbarungen zur Risikodeckung bei Verlusten.

Fremdkapital mit hoher Eigenkapitalähnlichkeit (Es wird ein hohes Risiko mitgetragen), z.B.:

  1. Bestimmte (stille) Einlagen von stillen Gesellschaftern.
  2. Subventionen, Zuschüsse, die nur unter bestimmten Bedingungen zurückbezahlt werden müssen.
  3. Darlehen ohne Rückzahlungsverpflichtungen.
  4. Einlagen oder Darlehen mit Besserungsschein, d.h. Rückzahlung nur, wenn auch entsprechende Gewinne erzielt werden.

Fremdkapital mit Einflussnahmen, die das Eigentümerinteresse ergänzen oder ersetzen, z.B.:

  1. Beteiligungen von Fonds.
  2. Beteiligungen von anderen Gesellschaften.
  3. Beteiligungen über Kreuz: In Höhe der Beteiligung am eigenen Übernehmen wird eine Beteiligung am beteiligten Unternehmen übernommen und auf der Vermögensseite als Beteiligungen gezeigt.
  4. Massekredite bei Konkursen.

Die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen setzen Grenzen und Vorschriften für das Fremdkapital. Insbesondere sind die Regelungen für die Offenlegung der Abhängigkeiten und möglichen Einflussnahmen durch die Dritte, die das Fremdkapital zur Verfügung stellen, von Bedeutung.