Ist zum Ende einer Abrechnungsperiode bzw. zum Bilanzstichtag das Vermögen größer als die Schulden einschließlich dem bisherigen Eigenkapital so ist ein Gewinn angefallen. Damit die Bilanz ausgeglichen wird, wird der Differenzbetrag als "Gewinn" gezeigt: Dadurch erreicht die Schuldenseite / Passivseite wieder die gleiche Höhe wie die Aktivseite / Vermögensseite.
Der Gewinn ist eine reine Rechengröße. Er ist niemals real. Es gibt nichts, was als "Gewinn" gezählt, gemessen oder gewogen werden könnte!
Der Gewinn stellt einen Teil des Eigenkapitals dar. Die Eigentümer haben zu entscheiden, was sie mit dem Gewinn tun. Sie können (müssen):
Kombinationen sind möglich.
Über die Verwendung von Gewinnen müssen die Eigentümer entscheiden. Sie haben dabei die miteinander geschlossenen Verträge und Vereinbarungen sowie die gesetzlichen, statutarischen und steuerlichen Richtlinien und Weisungen zu beachten.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden