HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung der Schulden:
Eigenkapital - Gewinn

Ist zum Ende einer Abrechnungsperiode bzw. zum Bilanzstichtag das Vermögen größer als die Schulden einschließlich dem bisherigen Eigenkapital so ist ein Gewinn angefallen. Damit die Bilanz ausgeglichen wird, wird der Differenzbetrag als "Gewinn" gezeigt: Dadurch erreicht die Schuldenseite / Passivseite wieder die gleiche Höhe wie die Aktivseite / Vermögensseite.

Der Gewinn ist eine reine Rechengröße. Er ist niemals real. Es gibt nichts, was als "Gewinn" gezählt, gemessen oder gewogen werden könnte!

Der Gewinn stellt einen Teil des Eigenkapitals dar. Die Eigentümer haben zu entscheiden, was sie mit dem Gewinn tun. Sie können (müssen):

  1. die auf den Gewinn anfallenden Steuern bezahlen.
  2. den verbleibenden Gewinn dem nominellen Eigenkapital zuschlagen, d.h. das Eigenkapital entsprechend erhöhen.
  3. den verbleibenden Gewinn den Rücklagen zuführen, gegebenenfalls mit Zweckbestimmungen.
  4. den verbleibenden Gewinn als Erfolgsbeteiligung für Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeitende "ausschütten" (auszahlen).
  5. den verbleibenden Gewinn an Kunden und Lieferanten verteilen (Rückvergütungen bzw. Boni).
  6. den verbleibenden Gewinn an Nutznießende verteilen (z.B. bei Genussscheinen).
  7. Dividenden "ausschütten", z.B. an Aktionäre.
  8. Gewinnanteile "ausschütten", z.B. an Gesellschafter.
  9. den verbleibenden Gewinn an die Muttergesellschaft "abführen".,
  10. den verbleibenden Gewinn auf die neue Rechnung vortragen - Gewinnvortrag.
  11. den Gewinn mit einem Verlustvortrag verrechnen.

Kombinationen sind möglich.

Über die Verwendung von Gewinnen müssen die Eigentümer entscheiden. Sie haben dabei die miteinander geschlossenen Verträge und Vereinbarungen sowie die gesetzlichen, statutarischen und steuerlichen Richtlinien und Weisungen zu beachten.