Der Verlust ist "fehlendes Vermögen", verwirtschaftetes Vermögen.
Von einem Verlust wird gesprochen, wenn im Vergleich des Vermögens und der Schulden der Betrag des Vermögens kleiner geworden ist als der Betrag der Schulden: Es wurde Vermögen verloren bzw. Schulden gemacht, denen kein entsprechender Vermögenszuwachs entgegensteht.
Der Fehlbetrag ist die Differenz, um welche die Schulden das Vermögen übersteigen. Die Bilanz wird durch den "Verlust" (an Vermögen) ausgeglichen.
Die steuerlichen Vorschriften regeln, ob zu Beginn der folgenden Abrechnungsperiode:
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden