HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung des Vermögens:
Verlust, Fehlbetrag der Abrechnungsperiode.

Der Verlust ist "fehlendes Vermögen", verwirtschaftetes Vermögen.

Von einem Verlust wird gesprochen, wenn im Vergleich des Vermögens und der Schulden der Betrag des Vermögens kleiner geworden ist als der Betrag der Schulden: Es wurde Vermögen verloren bzw. Schulden gemacht, denen kein entsprechender Vermögenszuwachs entgegensteht.

Der Fehlbetrag ist die Differenz, um welche die Schulden das Vermögen übersteigen. Die Bilanz wird durch den "Verlust" (an Vermögen) ausgeglichen.

Die steuerlichen Vorschriften regeln, ob zu Beginn der folgenden Abrechnungsperiode:

  1. das Eigenkapital um den Verlust bzw. den Fehlbetrag reduziert wird, damit die Bilanz wieder ausgeglichen ist.
  2. der Verlust durch Dritte gedeckt wird, z.B. durch Verzicht von Gläubigern.
  3. der Verlust auf die neue Rechnungsperiode "vorgetragen" wird, also verwaltet, um ihn mit möglichen und erwarteten künftigen Gewinnen verrechnen zu können, ohne Veränderungen z.B. des Eigenkapitals vornehmen zu müssen. Hier ist Vorsicht am Platze: Der Verlustvortrag ist kein "Vermögenswert", sondern bezeichnet "ein Loch, dass erst dann leer wird, wenn es durch künftige Gewinne gefüllt wird."