In einer Abrechnungsperiode können Vergütungen und Zahlungen für Leistungen eingehen für Leistungen, die erst nach dem Stichtag erbracht werden (können). So können z.B.
Der Ertragsanteil aus einer erhaltenen Vergütung, die die folgende Abrechnungsperiode betrifft, ist als "Passive Rechnungsabgrenzung" zu zeigen.
Die Berechnungen können in den Bilanzierungsvorschriften und steuerlichen Regelungen penibel vorgeschrieben sein. Es können vielfach auch Schätzwerte eingesetzt werden oder auf die Abgrenzungen völlig verzichtet werden.
09 Gliederungen des Inventars in Vermögen und Schulden