HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung des Vermögens (Aktiva):
Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst in der Regel alles, was nicht zu den Grundstücken und Gebäuden zählt, jedoch für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist, z.B.:

  1. Maschinen und Einrichtungen.
  2. Vorrichtungen.
  3. Fahrzeuge.
  4. Gerätschaften, Arbeitsgeräte, Werkzeuge.
  5. Einrichtungen der Büros.
  6. Technische Ausstattungen wie z.B. Hardware, Netze, Stromversorgung,
  7. Betriebsmittel wie z.B. Software,
  8. Rechte wie z.B. Lizenzen, Konzessionen, Ausbeuterechte, Patente.

Die steuerlichen Vorschriften sehen meistens Mindestbeträge vor und andere Regelungen vor, ob etwas als Anlagevermögen (im steuerlichen Sinn) anzusehen ist oder nicht. So können z.B. auch als Anlagevermögen gelten:

  1. (Vor-)Leistungen für eigene Patente.
  2. Andere langfristige bzw. langlebige Vermögenswerte, für welche ein Markt besteht.
  3. Aktien und Wertpapiere, die vorrangig der Beteiligung an den Unternehmen bzw. Organisationen oder der langfristigen Anlage von überschüssigen liquiden Mitteln dienen.

Nicht enthalten ist alles, was anderen gehört, z.B.

  1. Alles, was gemietet ist.
  2. Alles, was geleast ist.
  3. Alles, was geliehen ist.
  4. Alles, was zur treuen Hand überlassen wurde und wieder zurückgegeben werden muss.

Das Anlagevermögen wird in der Regel mit dem Anschaffungspreis bewertet. Die Kosten werden auf die Nutzungsdauer verteilt ("abgeschrieben").