09. Gliederung des Inventars
Gliederung des Vermögens (Aktiva):
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst in der Regel alles, was nicht zu den
Grundstücken und Gebäuden zählt, jedoch für den Geschäftsbetrieb
erforderlich ist, z.B.:
- Maschinen und Einrichtungen.
- Vorrichtungen.
- Fahrzeuge.
- Gerätschaften, Arbeitsgeräte, Werkzeuge.
- Einrichtungen der Büros.
- Technische Ausstattungen wie z.B. Hardware, Netze,
Stromversorgung,
- Betriebsmittel wie z.B. Software,
- Rechte wie z.B. Lizenzen, Konzessionen, Ausbeuterechte,
Patente.
Die steuerlichen Vorschriften sehen meistens Mindestbeträge vor
und andere Regelungen vor, ob etwas als Anlagevermögen (im
steuerlichen Sinn) anzusehen ist oder nicht. So können z.B. auch als
Anlagevermögen gelten:
- (Vor-)Leistungen für eigene Patente.
- Andere langfristige bzw. langlebige Vermögenswerte, für
welche ein Markt besteht.
- Aktien und Wertpapiere, die vorrangig der Beteiligung an den
Unternehmen bzw. Organisationen oder der langfristigen Anlage
von überschüssigen liquiden Mitteln dienen.
Nicht enthalten ist alles, was anderen gehört, z.B.
- Alles, was gemietet ist.
- Alles, was geleast ist.
- Alles, was geliehen ist.
- Alles, was zur treuen Hand überlassen wurde und wieder
zurückgegeben werden muss.
Das Anlagevermögen wird in der Regel mit dem Anschaffungspreis
bewertet. Die Kosten werden auf die Nutzungsdauer verteilt
("abgeschrieben").