HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

09. Gliederung des Inventars

VollbildGliederung des Vermögens: Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die zu einem bestimmten Stichtag auf ihrem "Umlauf" im normalen Geschäftsbetrieb bzw. Alltag mehr oder weniger zufällig oder vereinbart im Besitz sind und für den eigenen Geschäftsbetrieb bzw. die eigenen alltäglichen Geschäfte eingesetzt werden sollen. Darunter fallen z.B.

  1. die Warenbestände (Vorräte aller Art).
  2. die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb.
  3. die sonstigen Forderungen.
  4. die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.

Sonstiges Umlaufvermögen bzw. sonstige Vermögensgegenstände sind z.B.

  1. Vorräte an Verbrauchsmaterial für die Verwaltung wie z.B. Büromaterial, Heizöl.
  2. Geleistete Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen für noch nicht erhaltene Waren oder in Anspruch genommene Leistungen.
  3. durch Pfändung bei Kunden erworbene Sachen zur Rettung von Forderungen.
  4. kurzfristige Lizenzen bzw. bezahlte Nutzungsentgelte für z.B. aktuelle Software, Netze, Testprodukte, Prototypen, Anschauungsmaterialien.
  5. bezahlte Fehllieferungen von Lieferanten, die wieder zurückgegeben werden.
  6. Müll, Abfall, Schrott, mit dem noch ein Entgelt zu erzielen ist.

Nicht bilanzierungsfähiges Umlaufvermögen sind z.B.

  1. Kommissionswaren.
  2. Sachen, die nur zur Aufbewahrung erhalten wurden, z.B. die Waren der Speditionen, Einlagen fremder Personen in Tresoren, Schließfächern, Lagerhäusern.
  3. Unbestellte Lieferungen, Warenproben, Geschenke.
  4. Verdorbene Waren, die entsorgt werden müssen.

Die Bilanzierungsvorschriften und insbesondere die Steuergesetze enthalten vielfältige Regelungen, was als Umlaufvermögen zu bilanzieren ist und was nicht als solches bilanziert werden darf.