09. Gliederung des Inventars
Gliederung des Vermögens: Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die zu
einem bestimmten Stichtag auf ihrem "Umlauf" im normalen
Geschäftsbetrieb bzw. Alltag mehr oder weniger zufällig oder
vereinbart im Besitz sind und für den eigenen Geschäftsbetrieb bzw.
die eigenen alltäglichen Geschäfte eingesetzt werden sollen.
Darunter fallen z.B.
- die Warenbestände (Vorräte aller Art).
- die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb.
- die sonstigen Forderungen.
- die sonstigen Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens.
Sonstiges Umlaufvermögen bzw. sonstige Vermögensgegenstände sind z.B.
- Vorräte an Verbrauchsmaterial für die Verwaltung wie z.B.
Büromaterial, Heizöl.
- Geleistete Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen für noch nicht
erhaltene Waren oder in Anspruch genommene Leistungen.
- durch Pfändung bei Kunden erworbene Sachen zur Rettung von
Forderungen.
- kurzfristige Lizenzen bzw. bezahlte Nutzungsentgelte für
z.B. aktuelle Software, Netze, Testprodukte, Prototypen,
Anschauungsmaterialien.
- bezahlte Fehllieferungen von Lieferanten, die wieder
zurückgegeben werden.
- Müll, Abfall, Schrott, mit dem noch ein Entgelt zu erzielen
ist.
Nicht bilanzierungsfähiges Umlaufvermögen sind z.B.
- Kommissionswaren.
- Sachen, die nur zur Aufbewahrung erhalten wurden, z.B. die
Waren der Speditionen, Einlagen fremder Personen in Tresoren,
Schließfächern, Lagerhäusern.
- Unbestellte Lieferungen, Warenproben, Geschenke.
- Verdorbene Waren, die entsorgt werden müssen.
Die Bilanzierungsvorschriften und insbesondere die Steuergesetze
enthalten vielfältige Regelungen, was als Umlaufvermögen zu
bilanzieren ist und was nicht als solches bilanziert werden darf.