HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

52. Vererbung von Vermögen

VolltextVererbung von Aktiva

Vererbung von Humankapital

Es geht um die Art und Weise, wie Vermögen des Humankapitals vererbt werden (wird, kann, darf, soll, muss).

 

Das Humankapital kann nur in einem Prozess vermittelt und damit so weiter gegeben werden, dass es als "vererbt" angesehen werden kann.

Es geht um die Weitergabe (Vererbung) von:

  1. Fähigkeiten, in der gegebenen Umwelt zu leben und zu überleben.
  2. Fähigkeiten, sich zurechtzufinden, zu orientieren.
  3. Fähigkeiten, sich angemessen zu verhalten.
  4. einer Art und Weise, sein eigenes Leben zu gestalten.
  5. Fähigkeiten, sich zu schützen und zu verteidigen.
  6. Fähigkeiten, mit dem Bestehenden und damit künftigen Erbe umzugehen.
  7. Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Vermögen zu gestalten und zu nutzen und damit zur Reife für das Erbe.
  8. Auftrag, Mandat, Beauftragung und Übertragung des Amtes für das Vermögen und das Erbe.
  9. Übertragung der Verantwortung für das Vermögen und das Erbe.
  10. Annahme und Schutz des Erbes.

Die Vererbung des aktiven Humankapitals geschieht:

  1. durch Erziehung,
  2. durch Bildung,
  3. durch Vorbild,
  4. durch Einweisung, Mahnungen,
  5. durch Üben, Experimente, Hinweise,
  6. durch Bewährungen,
  7. durch Herausforderungen,
  8. durch Lob und Kritik,
  9. durch Unterstützungen,
  10. durch Freiräume.

Die Vererbung geschieht durch einen stetigen Prozess, an welchem Erblasser, Erbe und auch Dritte beteiligt sind:

  1. durch die natürliche Elternschaft,
  2. durch freiwillige Elternschaft wie bei Adoptionen,
  3. durch Erziehende,
  4. durch Lehrer aller Art,
  5. durch Ausbilder,
  6. durch Vorgesetzte,
  7. durch Führungskräfte,
  8. durch Leitfiguren,
  9. durch Idole, "Götter",
  10. durch Ordnungskräfte, Ordnungshüter.

Die Vererbung wird begrenzt durch:

  1. die Authentizität der Erblasser,
  2. die Glaubwürdigkeit der Erblasser,
  3. die Erlebnisse während der Vermittlung des Erbes,
  4. die Interessen der Erben,
  5. die Talente der Erben,
  6. die Gelegenheiten zur Weitergabe,
  7. die Auseinandersetzungen zwischen Erblasser und Erben,
  8. den Wettbewerb der Erben,
  9. die Konkurrenz von anderen Vermögenswerten,
  10. das Erwachsen und Erwachsen-Werden.

Vielfach versuchen die Erblasser, dass "die Kinder nach dem eigenen Bild geraten" und manchmal tun sie alles, dass es auf keinen Fall so wird: "Sie sollen es besser haben als ich (wir)." oder "Sie sollen ihren eigene Weg finden und gehen." Die Grenzen zeigen sich in der Regel frühzeitig.

Eine Vererbung setzt eine direkte Abstammung voraus und / oder einen längeren Zeitraum eines gemeinsamen Lebens und Zusammenlebens. Jeder Wechsel führt zu neuen, weiteren, ergänzenden oder korrigierenden "Vererbungen" durch die jeweils prägenden Personen.

Die prägenden Personen (Erblasser des Humankapitals) stehen mitunter in einem heftigen Wettbewerb, ja "Kampf bis auf's Messer", miteinander. Sie können sich auch ergänzen und wie eine Glucke ihr Revier verteidigen oder wie eine Glocke ("Käseglocke") alles abwehren, was "von außen" eindringen könnte.

Überbehütung macht (die Erben) rasch lebensunfähig, fehlende Behütung rücksichtslos.