52. Vererbung von Vermögen
Erbschuld
Es geht um alles, was die Erben aus der Erbschaft für das Erbe
schulden.
Die Erbschuld der Erben besteht immer in der unausweichlichen
Verantwortung für die Art und Weise, wie das Erbe angenommen und
weitergegeben wird.
Die Freiheit, es auf jede erdenkliche, ja beliebige Art und Weise
tun zu können, ist für die Erben unbegrenzt oder nur begrenzt durch
die Trägerschaft der "Gene" des Ererbten.
Typische Erbschulden sind:
- Versöhnung mit dem Erbe, bedingungslose Annahme ohne
jegliche Entschuldigung, "dass man nichts dafür könne, dass es
so ist, wie es ist".
- Annahme des Erbes.
- Austragen der Konflikte zwischen den Unterschieden aus dem
Ererbten, durch das Ererbte und mit dem Ererbten.
- Kreativität, um neue Verbindungen zu erzeugen, die
einzigartig sind, weil sie für niemand und nirgends sonst auf der
Welt bisher und künftig möglich sind, einfach weil nirgendwo
"die gleichen Gene" aufeinandertreffen.
- Das Erbe umsetzen in Handeln und Verhalten in Formen der
ganzheitlichen Weitergabe des Erbes.
- sich selbst einbringen in die Gemeinschaft.
- Auseinandersetzungen mit Ähnlichem Gleich-Erscheinenden,
Fremden.
- Es sind jene Ergänzungen des Eigenen zu erbringen, das zu
Neuem führen kann, das mich selbst und "die Anderen" so
"überlebt", dass es von den "Kindern" und "in den Kindern" sowie
"durch die Kinder" aufgenommen, "integriert" werden kann.
- Es geht um die Erfüllung des Erbes um den eigenen Anteil,
der das Erbe erst "wertvoll" macht.
- die Pflicht zur Hinterlassenschaft eines Erbes, da es
unmöglich ist, kein Erbe zu hinterlassen.
Mahnungen
Die Auseinandersetzungen mit dem Wesen eines Erbes führen zu
mitunter überraschenden Bedeutungen von:
- Geschlecht,
- Verzicht auf Kinder,
- Anzahl und Geschlecht der Kinder,
- körperliche, geistige und sonstige Beeinträchtigungen oder Behinderungen und andere
Sonderheiten,
- Auswahl und Gestaltung der Lebensform,
- Auswahl der Partner für Lebensgemeinschaften,
- Hindernissen und Schwierigkeiten,
- Emotionen,
- Herausforderungen,
- Selbstbild und Fremdbild.
Es geht um die Verantwortung und die Gestaltungsmöglichkeiten für
das gemeinsam Gezeugte, Geschaffene, Vermiedene, Verhinderte,
Zerstörte, Ersetzte, kurz: um alles, was in die Welt gebracht wurde.
Es ist nicht möglich, sich die Zusammenhänge an konkreten
einzelnen Beispielen bewusst zu machen.
Bestenfalls können Ahnungen oder Vermutungen entstehen, die jedoch
nicht durch Fakten unterlegt werden können und deshalb immer spinnert erscheinen. Real wahrgenommen werden jedoch die Ohnmacht,
die sich als "Grenzen durch eine höhere (frühere) Bestimmung" und
als Macht über das eigene Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und
Verhalten entpuppen.